Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das hier ist die Online-Version von „Das Amt – Ein Politthriller aus dem Amt Wusterwitz“. Das Heft können Sie sich hier als PDF runterladen und ist eine kleine Chronologie der politischen Ereignisse seit der Kommunalwahl im Mai 2019 – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Nehmen Sie sich die Zeit und blicken Sie in wahrhaftig politische Abgründe, die inzwischen weit mehr als eine Posse in der märkischen Provinz sind. Selbst der Brandenburger Landtag hat sich den haarsträubenden Manöver mancher Protagonisten im Amt schon mehrfach angenommen. Lehnen Sie sich zurück, trinken Sie ein oder besser zwei Tassen Kaffee und staunen Sie über die Vorgänge in diesem Amt, die sich kein Hollywood-Regisseur und womöglich noch nicht mal Shakespeare hätte besser ausdenken können. Denn: Die besten Geschichten schreibt bekanntlich das wahre Leben.
Juni 2019
Die neu gewählten Bürgermeister Rolf Geelhaar, Frank Geue und Jens Borngräber fragen bei Amtsdirektorin (AD) Ramona Mayer nach, welche Beschlüsse aus den alten Wahlperioden noch offen sind. Auf Nachfragen reagiert AD Mayer nicht und legt keine Unterlagen vor. Auch sonst zeigt AD Mayer kein Interesse, die neuen Bürgermeister bei der Amtsführung zu unterstützen und Arbeitsgespräche zur Abarbeitung der Gemeindethemen durchzuführen. Frau Mayer folgte auch nicht der Empfehlung des Kreisbrandmeisters bei der Berufung des neuen Amtswehrführers der Feuerwehr des Amtes. Der Mann mit der höheren Qualifikation ist entgegen der üblichen Praxis nicht genommen worden.
05.08.2019
Auf der ersten Sitzung des neuen Amtsausschusses (AA) verkündet AD Mayer ohne jegliche Vorankündigung, die Hiobsbotschaft, dass das Abwasser teurer werden soll. Hintergrund sind Forderungen der Brawag in Höhe von rund 370.000 Euro für Reparaturarbeiten. Obwohl Probleme im Abwassernetz bereits 2003 protokolliert wurden, sind keine finanziellen Rückstellungen für Forderungen der Brawag gebildet worden. Schuld sei angeblich die Bauverwaltung, in Persona Monika Bothe. Eigene Versäumnisse sieht AD Mayer nicht. Bis heute gibt es kein bestätigtes Protokoll der ersten Amtsausschusssitzung.
13.08.2019
Aufgrund des massiven Vertrauensverlustes zwischen den neuen Bürgermeistern, dem neuen Amtsausschuss und AD Mayer stellt eine Mehrheit des AA den Antrag Frau Mayer abzuwählen. Sie wurde gebeten sich schriftlich zu äußern, was sie nicht tat. Auch ein Gesprächsangebot mit dem AA lehnte sie ab.
19.08.2019
In einem Arbeitsgespräch zwischen der Brawag, Mitgliedern des AA und AD Mayer wird deutlich, dass AD Mayer die Forderungen der Brawag offenkundig akzeptiert hat und nur noch die Zahlungsmodalitäten klären wollte, was nicht den Interessen des Amtes entsprechen kann. Der AA, der die Interessen der Gemeinden vertritt, bestreitet die Forderungen der Brawag. Die Brawag behauptet, dass die Schäden am Abwassernetz entstehen, weil das vom Amt Wusterwitz zugepumpte Wasser zu lange in den Leitungen stünde. Auf Nachfragen der Mitglieder des AA konnte die Brawag weder die Entnahmestelle der Wasserprobe nennen, noch präzise Infos zum Zustand der Abwasserrohre und damit zusammenhängender Kosten benennen.
Weiterhin stellte AA-Vorsitzender Frank Geue klar, dass die Brawag bereits in der Planungsphase des Abwassernetzes in den 1990er Jahren beteiligt war und das Amt den Bauempfehlungen der Brawag folgte. Frank Geue äußert die Vermutung, dass die Rohre am Einleitpunkt des Amtes in das Abwassernetz der Brawag überdimensioniert sind. Denn an dieser Stelle sollte ursprünglich ein Industriegebiet gebaut werden, was allerdings nie kam. Deshalb entsprechen die Abflussmengen nicht den verbauten Rohrdimensionen und fließen logischerweise langsamer. Der Planungsfehler liegt demnach bei der Brawag und nicht beim Amt Wusterwitz. Im Übrigen sind Forderungen aus Dienstleistungen nach zwei Jahren verjährt. Warum die Brawag also nun Forderungen aufstellt für Vorgänge, die mindestens seit 2003 bekannt sind, ist unerklärlich und konnte von der Brawag auch nicht aufgelöst werden. Bis heute gibt es hier keine Lösung und AD Mayer fertigte von diesem Arbeitsgespräch auch kein Protokoll an.
02.10.2019
Am 2.10.2019 informierte die Kommunalaufsicht per E-Mail die erste stellvertretende Amtsdirektorin Diana Hoffmann, die persönlich eng mit AD Mayer verbunden ist, wie das Abwahlverfahren rechtmäßig durchzuführen sei, nämlich in einer offenen Abstimmung. Den Amtsausschuss oder dessen Vorsitzenden informierte die Kommunalaufsicht nicht über das richtige Prozedere der Abstimmung. Die erste stellvertretende Amtsdirektorin leitete die Information der Kommunalaufsicht auch nicht an den Amtsausschuss oder dessen Vorsitzenden weiter. Obwohl sie es besser wusste, fertigte Frau Hoffmann sogar Stimmzettel an, um – rechtswidrig – eine geheime Wahl durchführen zu lassen.
07.10.2019
Bei der Amtsausschusssitzung am 7. Oktober wird Frau Mayer in geheimer Wahl abgewählt. Noch vor Ort wurde den Amtsausschussmitgliedern bestätigt, die Abwahl sei mit 6 von 8 Stimmen zustande gekommen und die Amtsdirektorin wurde abberufen. Die erste stellvertretende Amtsdirektorin erklärte unmittelbar nach der Abwahl ihre Überlastung und machte deutlich, die Geschäfte als Amtsdirektorin auch kommissarisch nicht führen zu können und war ab dem Folgetag im Urlaub, aus dem heraus sie sich sogar krank meldete. Aus diesem Grund wurde noch in der Amtsausschussitzung am 07. Oktober beschlossen, dass die zweite Stellvertreterin, Bauamtsleiterin Monika Bothe, die Amtsgeschäfte weiterführen soll.
Die Unterstützer von Frau Mayer kündigten sofort nach der Abwahl ein Abwahlbegehren gegen den Wusterwitzer Bürgermeister Frank Geue an. Dessen Vergehen: Die Abwahl von Frau Mayer. Überschattet wurde die denkwürdige Sitzung von Rufen und Pfiffen der rund 180 Mayer-Unterstützer, die zum Teil mit üblen Parolen versuchten den demokratisch gewählten Amtsausschuss einzuschüchtern. Zuvor sammelten die Unterstützer von Frau Mayer rund 900 Unterschriften gegen ihre Abwahl. In der Septembersitzung des Amtsausschusses wurde die Zulässigkeit der Unterschriften und das Quorum anerkannt und zur Prüfung an den Landkreis geleitet.
8.10.2019
Am Tag nach der Abwahl schaltete sich die Kommunalaufsicht ein und wies darauf hin, dass die Abwahl nicht ordnungsgemäß zustande gekommen und die abgewählte Amtsdirektorin wieder ins Amt zu berufen sei. Die Kommunalaufsicht setzte dem AA-Vorsitzenden Frank Geue eine Frist zum 11. Oktober, um eine Stellungnahme abzugeben und das weitere Verfahren zu erläutern.
Die Amtsgeschäfte führte ab dem 8. Oktober die zweite Stellvertreterin Monika Bothe. Diese gehört jedoch nicht zum politischen Kreis der abgewählten Amtsdirektorin Mayer. Die in Urlaub und Krankheit befindliche erste Stellvertreterin Diana Hoffmann eilte am 18.10. ins Amtshaus, erklärte sich kurzfristig dienstfähig und sprach im Beisein eines zuvor eingetroffenen Rechtsanwaltes der zweiten Stellvertreterin Bothe ein Hausverbot und ihre Freistellung aus. Frau Bothe wurde samt Polizei aus den Amtsräumen gedrängt und erhielt von Frau Hoffmann einen Fragenkatalog, der sich wie eine Abrechnung liest. Die Amtsräume der abgewählten Amtsdirektorin Mayer wurden verschlossen und die erste Stellvertreterin Hoffmann verabschiedete sich wieder in Urlaub und Krankheit. Der Amtsausschuss wurde bei dem gesamten Vorgang, einschließlich der Freistellung, komplett übergangen und vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl die Mitwirkung des Amtsausschusses gesetzlich vorgeschrieben ist. Dass das Amt faktisch führungslos war, schien die erste Stellvertreterin Hoffmann nicht zu interessieren.
Erst auf massiven Druck von Frank Geue hat die Kommunalaufsicht die Ursprungsmail vom 2. Oktober bzgl. des Abstimmungsverfahrens zur Abwahl weitergeleitet.
23.10.2019
Die obere Kommunalaufsicht im Innenministerium hat in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises die Abwahl von Frau Mayer als unwirksam erklärt, weil die Abstimmung geheim ablief. Es liegt der Verdacht nahe, dass das fehlerhafte Verfahren (Geheime Abstimmung) und das Nicht-Weiterleiten des richtigen Verfahrens (Offene Abstimmung) an den Amtsausschuss bewusst gewählt wurde, um sich Zeit zu verschaffen.
Die stellvertretende Amtsdirektorin Hoffmann übersendet ein Gesprächsangebot an den Amtsausschuss für den 29. Oktober. An dem Arbeitsgespräch sollten neben AD Mayer auch die Kommunalaufsicht und die jeweiligen Rechtsbeistände teilnehmen. Die Mehrheit des Amtsausschusses war skeptisch, da die Teilnahme von Rechtsanwälten (Kanzlei Dombert) nicht auf eine friedvolle Atmosphäre hindeutet. Um dem Gesprächsangebot dennoch gerecht zu werden, wurde das AA-Mitglied Herr Hufnagel beauftragt, an der Sitzung teilzunehmen.
25.10.2019
Vier langjährige Mitarbeiter des Amtes haben sich nach Rückkehr der AD Mayer krank gemeldet. Daraufhin erhalten diese Mitarbeiter von AD Mayer einen Brief, in dem sie sich detailliert zu ihrer Krankschreibung erklären sollen. Den Mitarbeitern wurde mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis zur Kündigung gedroht. Dieses Vorgehen untermauert einmal mehr die Methoden der AD Mayer, die unter anderem zu dem Zerwürfnis zwischen der Mehrheit des AA und der AD Mayer geführt haben.
29.10.2019
Das von Frau Hoffmann anberaumte Arbeitsgespräch zwischen Amtsausschuss, AD Mayer, Kommunalaufsicht sowie deren Rechtsanwälten endet ergebnislos. Ein Protokoll dieser Zusammenkunft wurde nicht übergeben. Der Amtsausschuss blieb bei seiner Haltung und setzte den neuen Termin zur Abwahl auf den 11.11. fest.
11.11.2019 – 17 Uhr
Zwei Stunden vor Beginn der Amtsausschusssitzung lud AD Ramona Mayer im selben Raum zu einer Informationsveranstaltung über ihre Arbeit ein. Mit massivem öffentlichen Einsatz wurden die Bürger des Amtes aufgefordert, dorthin zu kommen. Der Termin diente dazu, möglichst viele Anhänger von Frau Mayer im Vorfeld aufzuwiegeln, damit diese bei der darauffolgenden Amtsausschusssitzung anwesend sind, um so die Amtsausschussmitglieder psychisch und physisch unter Druck zu setzen.
Proteste seitens des Amtsausschusses gegen dieses Vorgehen ignorierte die Kommunalaufsicht. Obwohl die Amtsdirektorin noch nie öffentliche Bürgerversammlungen zur abstrakten Information über ihre Arbeit abgehalten hatte und sie im Vorfeld von Wahlen und Abwahlen sich ohnehin von Amts wegen zurückhalten müsste, wurde die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ignoriert und dieses Vorgehen von der Kommunalaufsicht gebilligt.
11.11.2019 – 19 Uhr
So kam es dazu, dass vor der Amtsausschusssitzung etwa 200 Leute aufgestachelt wurden, die sodann Spaliere bildend, mit Spruchchören und Plakaten die Amtsausschussmitglieder beim Betreten des Raumes bedrängten und ihnen politisch nahestehende Personen ebenfalls beschimpften. Die Durchführung der Amtsausschusssitzung war fast unmöglich, weil regelmäßig dazwischengebrüllt wurde und durch die räumliche Enge ein erheblicher Druck auf die Amtsausschussmitglieder ausgeübt wurde. All dies wurde durch die Amtsdirektorin hingenommen, selbst ihr anwesender Rechtsbeistand (Kanzlei Dombert) schritt nicht mäßigend ein, sondern wollte sogar selbst das Wort in der Amtsausschusssitzung zugunsten der Amtsdirektorin ergreifen.
All dies wurde von der Kommunalaufsicht wissentlich in Kauf genommen. Anfragen, wie es sein kann, dass die Kommunalaufsicht eine derartige Angriffswelle auf demokratische Gremien zulässt, wurden mit Verweis auf das Opportunitätsprinzip nicht beantwortet bzw. erklärt, der Amtsausschuss könne ja klagen. Die Abwahl der Amtsdirektorin fand schließlich rechtswirksam mit 6 von 8 Stimmen statt. Im Nachgang der Sitzung wurde im Vorraum von einem Bürger lauthals verkündet: „Erhängen, erhängen, alle Sechse aufhängen.“ Diese Äußerung bezieht sich eindeutig auf die sechs Amtsausschussmitglieder, die für die Abwahl gestimmt hatten und zeigt einmal mehr, welchen massiven Angriffen sich demokratisch gewählte Vertreter ausgesetzt sehen.
12.11.2019
Sofort – am Folgetag – bestellte der Landrat einen Beauftragten für das Amt Wusterwitz. Dieser Beauftragte stammt aus der Anwaltskanzlei Dombert. Es war und ist die Anwaltskanzlei, die zugleich die Amtsdirektorin Mayer rechtlich gegenüber dem Amtsausschuss beriet und es ist auch die Anwaltskanzlei, die die Amtsverwaltung im arbeitsgerichtlichen Verfahren zur Entlassung der zweiten Stellvertreterin Monika Bothe vertritt. Ein Jurist (Dominik Lück) aus dieser Kanzlei wurde nun also zum Amtsdirektor bestellt. Schon zur Vermeidung möglicher Interessenskonflikte wäre es dringend geboten gewesen, eine andere Lösung zu finden und nicht eine einzige Kanzlei mit drei Vorgängen innerhalb des gleichen Amtes zu betrauen.
Der Landrat hat auch eine naheliegende, deutlich kostengünstigere Option ausgeschlagen und die umliegenden Amtsdirektoren nicht um Amtshilfe gebeten. Dies hätte der gängigen Praxis entsprochen. Zu allem Übel wurde der Amtsausschuss weder zuvor befragt, noch über den Einsatz eines Juristen informiert. Die Befugnisse und Zuständigkeiten des Amtsausschusses wurden faktisch einfach ausgehebelt.
Oktober – Dezember 2019
Kurz nach der ersten Abwahl von AD Mayer formierte sich Widerstand gegen die Bürgermeister Rolf Geelhaar und Frank Geue mit dem Ziel diese beiden abzuwählen. Die beiden Bürgerbegehren zur Abwahl der Bürgermeister von Rosenau und Wusterwitz hatten aber einen schwerwiegenden Formfehler: Die Formulierung beinhaltete einen Vorbehalt, eine sogenannte Wenn-Dann-Beziehung, die per Gesetz nicht zulässig ist.
Sinngemäß lauteten die Formulierungen, wenn Ramona Mayer nicht Amtsdirektorin bleibt, dann sollen auch die Bürgermeister Geue/Geelhaar abgewählt werden. Die Amtsverwaltung unter der Führung des Verwaltungsrechtlers Dominik Lück hätte das bei der Prüfung beanstanden und der Gemeindevertretung eine Empfehlung zur Ablehnung geben müssen. Stattdessen erhielten die Gemeindevertretungen von der Verwaltung die Empfehlung, die Bürgerbegehren als zulässig anzuerkennen und zuzulassen.
05.12.2019 & 11.12.2019
Die Gemeindevertretungen von Rosenau (5.12.) und Wusterwitz (11.12.) stimmen aufgrund der Rechtslage gegen die Bürgerbegehren zur Abwahl der Bürgermeister wegen des Formfehlers „Vorbehalt in der Formulierung“. Die Ablehnung wird von Rolf Geelhaars und Frank Geues Gegnern als politisch motiviert ausgelegt, obwohl das Gesetz eindeutig ist.
In den Sitzungen und in der Presse beschwert sich der eingesetzte AD Lück über die Ablehnung der Bürgerbegehren in den Gemeindevertretungen, obwohl ihm durch die Neutralitätspflicht im Amt eine politische Bewertung nicht zusteht und er es als Jurist rechtlich auch besser wissen müsste. Lück hätte als Amtsdirektor die Ablehnung der Bürgerbegehren rechtlich beanstanden können, was er aber bezeichnenderweise nicht tat und damit dokumentiert, dass seine Aussagen nicht rechtlich, sondern politisch motiviert waren.
10.12.2019
Der Amtsausschuss reichte Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Bestellung des kommissarischen Amtsdirektors Dominik Lück durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark ein. Der eingesetzte Amtsdirektor von der Kanzlei Dombert kostet das Amt monatlich rund 30.000 Euro und der Amtsausschuss ist in die Entscheidung nicht eingebunden worden. Das absolut Einmalige: Das Amt, in Person Dominik Lück, weigerte sich trotz Zahlungsverpflichtung durch Beschluss des Amtsausschusses, die Kosten für das Verfahren zu übernehmen, sodass der Vorsitzende des Amtsausschusses Geue die Klage zunächst privat vorstrecken musste. Erst nach mehreren Anläufen wurden die Kosten erstattet.
11.12.2019
Mitglieder des Amtsausschusses schreiben einen offenen Brief an Landrat Wolfgang Blasig (SPD) zur Abberufung von Amtsdirektor Lück. In ihrem Brief kritisieren sie, dass Lück notwendige Beschlüsse beanstande, wichtige Themen nicht auf die Tagesordnung setze und für seine Hauptaufgabe, eine Ausschreibung für den neuen Amtsdirektor anzufertigen, mehrere Monate brauche. Es entsteht der Eindruck auf Zeit spielen zu wollen, um die horrenden Kosten für das Amt weiter in die Höhe zu treiben.
Die Fragen des offenen Briefes sind nicht nachvollziehbar beantwortet worden. Weiterhin können die Unterzeichner des Briefes nachweisen, dass der Landrat nicht alle Optionen ausgeschöpft hat. Der Amtsdirektor des Amtes Beetzsee Guido Müller hätte vorrübergehend die Geschäft des Amtes Wusterwitz übernommen. Gegenüber der Märkischen Allgemeinen Zeitung sagte Müller:
„Ich reiße mich nicht um diese Aufgabe. Doch für eine begrenzte Zeit würde ich im Interesse des Amtes Wusterwitz nicht nein sagen. Mir ist schleierhaft, was den Landrat dazu bewogen hat, die dortige Verwaltung durch das Einsetzen eines Rechtsanwalts mit enormen Kosten zu überziehen“
Dezember 2019 bis Februar 2020
Nach den missglückten Bürgerbegehren erfolgten wieder Unterschriftensammlungen zur Abwahl der Bürgermeister von Wusterwitz und Rosenau, jetzt unter Federführung der gegründeten Bürgerinitiative für Bürgerbegehren.
12.02.2020
Die Vorgänge im Amt haben inzwischen den Brandenburger Landtag erreicht. Im Innenausschuss werden die Verhältnisse von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER thematisiert. Trotz mehrfacher Nachfragen von Péter Vida konnte der Staatssekretär keine qualifizierte Auskunft zu den Abläufen im Amt und zur Rolle der Kommunalaufsicht des Landkreises geben. Offen blieb auch die Frage, warum der Landrat einen Anwalt der Kanzlei Dombert als kommissarischen Amtsdirektor einsetzte.
17.02.2020
Die erste stellvertretende Amtsdirektorin Diana Hoffmann, zugleich Wahlleiterin, erhielt am 17.02. um 8:30 Uhr die Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren von Rosenau mit 260 Unterschriften. Nach nur 41 Minuten Prüfung, also um 9:11 Uhr, informierte die Wahlleiterin bereits den Bürgermeister von Rosenau, dass die erforderliche Zahl an Unterschriften zusammengekommen sei und verlangte von ihm den Tagesordnungspunkt Bürgerbegehren sofort auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 27. Februar zu nehmen.
Bürgermeister Geelhaar zweifelte die rechtmäßige Prüfung der Unterschriftenlisten in dieser kurzen Zeit an und teilte mit, dass eine fristgerechte Einbringung des Tagesordnungspunktes ohnehin nicht mehr möglich sei. Im amtlichen Prüfbericht der Wahlleiterin wurde dann erklärt, dass von den 260 Unterschriften 255 gültig seien. Entgegen der üblichen Fehlerquoten von 15-25%, soll es hier also nur 1,9% Fehler geben.
Februar 2020
Einzelne Gemeindevertreter hatten Zweifel an diesem Ergebnis und wollten ihr Recht auf Akteneinsicht wahrnehmen, bevor sie die Bürgerbehren für gültig erklärten. Doch die Akteneinsicht wurde ihnen vom kommissarischen Amtsdirektor Lück verweigert. Weiterhin stellte sich im Nachgang heraus, dass die für Unterschriftenprüfung zuständige Mitarbeiterin zum Zeitpunkt der Prüfung gar nicht im Amt war.
26.02.2020
AD Lück berief mit Hilfe der Kommunalaufsicht eine Sondersitzung der Rosenauer Gemeindevertretung für den 12. März ein. In der Begründung hieß es, dass die Dringlichkeit zur Abwendung von rechtlichen Nachteilen gegeben sei. Welche rechtlichen Nachteile bis zur nächsten regulären Sitzung, die am 26. März geplant war, angeblich enstehen könnten, ließ die Einladung offen. Aufgrund der bereits grassierenden Corona-Pandemie, versuchten einzelne Gemeindevertreter eine Absage der Sitzung zu bewirken. Obwohl AD Lück die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr am 4.3. wegen Corona absagte, informierten er und die Kommunalaufsicht, dass es keine Gründe für eine Absage der Sondersitzung gäbe.
12.03.2020
Direkt nach Beginn wird die Sitzung der Gemeindevertretung auf Antrag beendet, um möglichen Corona-Infektionen vorzubeugen. Einen Tag später ordnet das Land Brandenburg einen Shutdown des gesamten Landes an!
In der Nacht nach dieser Sitzung werden die Privathäuser der Bürgermeister von Rosenau und Wusterwitz mit Eierwürfen attackiert. Eine unterstützende Stellungnahme und Verurteilung dieser offensichtlich politisch motivierten Taten seitens der Kreisverwaltung blieb aus.
01.04.2020
Obwohl der Amtsausschuss sich bis zum April bereits zwei Mal für den Verbleib der freigestellten zweiten stellvertretenden Amtsdirektorin Monika Bothe einsetzte und eine von AD Lück geforderte Kündigung strikt ablehnte, drohte der Landkreis im Rahmen einer Ersatzvornahme mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Frau Bothe. Die Bauamtsleiterin Bothe sitzt seit Oktober gegen ihren eigenen und gegen den Willen der Mehrheit des Amtsausschusses arbeitswillig und bei vollen Bezügen zuhause.
23.04.2020
In einer Sondersitzung des Amtsausschusses, unter strengen Corona-Sicherheitsauflagen, stimmte der Amtsausschuss zum dritten Mal mit 7 zu 1 Stimmen für den Verbleib von Frau Bothe im Amt und stellte sich damit gegen die Ersatzvornahme des Landkreises und gegen AD Dominik Lück.
13.05.2020
Michael Hase wird nach monatelanger Hängepartie einstimmig vom Amtsausschuss zum neuen Amtsdirektor des Amtes Wusterwitz gewählt. Die abgewählte Amtsdirektorin Ramona Mayer, die sich erneut auf den Posten bewarb, und ein weiterer Bewerber klagten vor dem Verwaltungsgericht gegen den Beschluss des Amtsausschusses. Der Eilantrag Mayers beim Verwaltungsgericht wurde in kürzester Zeit abgeschmettert. Während der andere klagende Bewerber danach aufgab, ging Frau Mayer in die zweite Instanz, zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Der neue Amtsdirektor kann sein Amt nicht antreten bis die Gerichtsentscheidung gefällt wurde.
20.05.2020 & 28.05.2020
In den ersten Sitzungen der Gemeindevertretungen nach dem corona-bedingten Shutdown des Landes werden in Wusterwitz und Rosenau die Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Die Termine zur Abstimmung über eine Abwahl der Bürgermeister Geelhaar und Geue wurden für Wusterwitz auf den 12. Juli und in Rosenau auf den 19. Juli festgesetzt.
26.05.2020
In einer beispiellosen Aktion kündigt Landrat Wolfgang Blasig der Bauamtsleiterin Monika Bothe zum 31.12.2020. Er handelt damit explizit gegen den Willen des Amtsausschusses und greift entscheidend in die kommunale Selbstverwaltung des Amtes ein, nach dem Motto: „Wenn der Amtsausschuss ihr nicht kündigt, dann mache ich das.“
Das 32-seitige Kündigungsschreiben, das mit Hilfe der Kanzlei Dombert, erstellt wurde, liest sich wie eine Anklageschrift. Die Begründung der Entlassung:
- „Illoyalität gegenüber der Amtsdirektorin“ -> Wohlgemerkt nicht gegenüber dem Amt, sondern gegenüber der seit 7 Monaten abgewählten Amtsdirektorin.
- „Drahtzieherin der Abwahl“ -> Was ein legitimer demokratischer Vorgang war.
- „Informationen an Bürgermeister gegeben“, „Akteneinsicht an Bürgermeister gegeben“ -> Die Bürgermeister haben Auskunftsanspruch und das Recht zur Akteneinsicht. Wie sollen die Bürgermeister ihre Arbeit machen, wenn ihnen Unterlagen vorenthalten werden dürften. Weil Bothe Probleme in der Verwaltung gegenüber Amtsausschussmitgliedern ansprach, soll sie gehen.
01.07.2020
Die Bürgerentscheide in Rosenau und Wusterwitz zur Abwahl der Bürgermeister werden abgesagt, weil die Benachrichtigungskarten fehlerhaft und nicht neutral formuliert waren. Es war auf den Karten nur von einer Abwahl, nicht aber von einem Bürgerentscheid die Rede. Dabei hätten die Bürger auch mit Nein stimmen und somit die Abwahl verhindern können.
Dass so etwas Dominik Lück, dem hochbezahlten vom Landrat bestellten Verwaltungsjuristen der Kanzlei Dombert passiert, ist bezeichnend.
03.07.2020
Der Landkreis, hier durch die Kommunalaufsicht, setzt sich erneut über die Rechte der Gemeindevertretungen hinweg und ordnet einen neuen Termin für die Bürgerentscheide über die Abwahl an. Der neue Termin ist der 23.8.2020. Diesmal werden die Benachrichtigungskarten neutral formuliert, sodass die Abstimmung aller Voraussicht nach am 23.8. stattfinden kann.
15.07.2020
Nach langen und zähen 8 Wochen schmettert auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Eilantrag von Ramona Mayer zur Wahl des neuen Amtsdirektors ab. Damit steht der Berufung von Michael Hase nun nur noch eine zweiwöchige rechtliche Schutzfrist im Weg und Hase konnte Ende Juli sein Amt antreten. Diese von Frau Mayer verursachten 8 Wochen kosteten das Amt Wusterwitz erneut rund 60.000 Euro, weil natürlich Dominik Lück in dieser Zeit das Amt führte.
……23.8.2020
Mit rund 53% der Stimmen bei vergleichsweise geringer Wahlbeteiligung wurden sowohl in Rosenau als auch in Wusterwitz die ehrenamtlichen Bürgermeister abgewählt.